Informationen zur Programmkommission
An der letzten Generalversammlung wurden die Mitglieder der Programmkommission gewählt. Diese hat gemäss Geschäftsordnung folgende Kompetenzen und Aufgaben:
• Die Programmkommission besteht aus mindestens 7, maximal 11 Mitgliedern, die von der Vereinsversammlung Radio Stadtfilter gewählt werden.
• Die Vereinsversammlung wählt aus der Programmkommission einen Delegierten. Dieser ist Mitglied des Verein-Vorstandes.
• Die Programmkommission überwacht die Umsetzung der Programmrichtlinien durch die Betriebsgesellschaft.
• Die Programmkommission kann den Verwaltungsrat anweisen, nötige Schritte zur Umsetzung der Programmrichtlinien einzuleiten.
• Eine Gruppe von mindestens zwanzig Mitgliedern des Vereins Radio Stadtfilter kann Anspruch auf ein ständiges Sendegefäss stellen. Bei nicht gegebener Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung befindet die Programmkommission über die Gewährung.
• Die Programmkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse und Wahlen benötigen eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
• Sie nimmt im Weiteren alle Aufgaben und Kompetenzen wahr, die an sie delegiert worden sind.
Ein Kontakt zur Programmkommission wird in Kürze eingerichtet und hier zu finden sein.


