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Informationen zur Programmkommission


An der letzten Generalversammlung wurden die Mitglieder der Programmkommission gewählt. Diese hat gemäss Geschäftsordnung folgende Kompetenzen und Aufgaben:


• Die Programmkommission besteht aus mindestens 7, maximal 11 Mitgliedern, die von der Vereinsversammlung Radio Stadtfilter gewählt werden.


• Die Vereinsversammlung wählt aus der Programmkommission einen Delegierten. Dieser ist Mitglied des Verein-Vorstandes.


• Die Programmkommission überwacht die Umsetzung der Programmrichtlinien durch die Betriebsgesellschaft.


• Die Programmkommission kann den Verwaltungsrat anweisen, nötige Schritte zur Umsetzung der Programmrichtlinien einzuleiten.


• Eine Gruppe von mindestens zwanzig Mitgliedern des Vereins Radio Stadtfilter kann Anspruch auf ein ständiges Sendegefäss stellen. Bei nicht gegebener Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung befindet die Programmkommission über die Gewährung.


• Die Programmkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse und Wahlen benötigen eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.


• Sie nimmt im Weiteren alle Aufgaben und Kompetenzen wahr, die an sie delegiert worden sind.


Ein Kontakt zur Programmkommission wird in Kürze eingerichtet und hier zu finden sein.

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